Seit dem 1. Januar 2016 ist in der Schweiz ein LEI Teil der Anforderungen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes vom 19. Juni 2015 für den Handel mit Derivaten

LEI-Code Verlängerung

Schritt 1
UNTERNEHMENSDATEN EINGEBEN
Schritt 2
WÄHLEN SIE DEN GÜLTIGKEITSZEITRAUM FÜR DEN LEI-CODE AUS
Schritt 3
BEZAHLUNG MIT KARTE ODER RECHNUNG
Die Daten werden automatisch über das Handelsregister abgefragt, gemäss den internationalen LEI-Code-Standards verarbeitet und an die GLEIF-Datenbank weitergeleitet.

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